Vorsorgeuntersuchungen
Eine Terminvereinbarung zur Vorsorgeuntersuchung ist nur telefonisch oder direkt in der Ordination möglich!
Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Vorsorgeuntersuchung auf Kosten des Krankenversicherungsträgers kann nur einmal jährlich in Anspruch genommen werden. Der Termin "einmal jährlich" richtet sich nach dem Datum der letzten Vorsorgeuntersuchung.
Dieser Gesundheitscheck bringt persönliche Vorteile: Ergeben die medizinischen Untersuchungen erste Hinweise für eine Erkrankung, dann wurde Zeit gewonnen, um gegenzusteuern. Ein individuelles Beratungsgespräch mit der Ärztin/dem Arzt soll über einen gesundheitsfördernden Lebensstil aufklären und Unterstützung bei Veränderungsbedarf bieten.